Recht im E-Commerce 2021 von Tom Brzovic.
Die rasche digitale Entwicklung fordert immer mehr auch die Gesetzgebung, die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. In der Schweiz gibt es keine expliziten E-Commerce Gesetze, den rechtlichen Rahmen schaffen vor allem allgemeine und seit langem bestehende Gesetze und Verordnungen. Die wenigen Regelungen für das digitale Business orientieren sich stark an die Gesetze und Verordnungen in der EU. Die EU kennt viel mehr detaillierte Gesetze und Verordnungen für den Bereich des E-Commerce. Dies führt daher, dass die europäische Legislative einen grossen Fokus auf den Verbraucherschutz legt und allein in diesem Bereich über 1000 Verordnungen und Gesetze bestehen. Somit steigt die Bedeutung von Recht im E-Commerce 2021.
In der Schweiz sind für den E-Commerce viele verschiedene Gesetze und Verordnungen massgebend. Die wichtigsten Gesetze sind: UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb), Preisbekanntgabeverordnung (PBV), Obligationenrecht – insbesondere das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Datenschutzgesetz (DSG), Kartellgesetz (KG), Urheberrechtsgesetz (URG), Markenschutzgesetz (MSchG). Weitere Grundlagen sind ebenfalls im Strafgesetzbuch (StGB), Geldspielgesetz (BGS) und Fernmeldegesetz (FMG) enthalten. Auch müssen je nach Branche produktspezifische Vorschriften sowie Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten, wie das Produktesicherheitsgesetz (PrSG) oder das Umweltschutzgesetz (USG) beachtet werden. Was bedeutet das für Unternehmen in der Schweiz und wie wird mit Rechtsvorschriften umgegangen? Da kaum ein Unternehmen zu 100% Prozent „compliant“ sein kann, ist es auch für den E-Commerce wichtig, Risikoüberlegungen zu machen. Wie exponiert ist das Unternehmen in der Öffentlichkeit? Wie stark werden die Compliance Vorschriften umgesetzt und verfolgt?
Das Unternehmen muss diese Risikoüberlegungen für sein E-Commerce Business vornehmen und entscheiden, in welchem Ausmass die Vorschriften umgesetzt werden. Für den Vollzug der Gesetze sind unterschiedliche Behörden verantwortlich, die es für Rech im E-Commerce 2021 zu berücksichtigen gilt.
Wieso gibt es in der Schweiz weniger Gerichtsverfahren und warum werden die Gesetze weniger stark durch die Behörden durchgesetzt im Vergleich z.B. zu Deutschland? Hier gilt es zwei Punkte zu beachten. Erstens sind die Verfahren in der Schweiz sehr teuer und das Risiko ist hoch, dass die Kosten vom Kläger selbst getragen werden müssen. Auch gibt es keine Instrumente wie Sammelklagen, die lokal angewendet werden. Der zweite Aspekt ist die schwächere Stellung der Konsumentenschutzverbände. Die Schweizer Gesetzgebung und Politik gewichtet die gesamtwirtschaftlichen Interessen stärker. Der Markt soll in der Schweiz möglichst viel selbst regulieren. Neben diesen zwei Aspekten ist es auch so, dass die lokalen Behörden rechtliche Instrumente zurückhaltend einsetzen und personell über geringere Ressourcen verfügen.
Welche Gesetze gelten, wenn Schweizer e-Business auch Kunden im Ausland gewinnen wollen?
Wichtige Kriterien sind die Liefermöglichkeit ins Ausland und die Abrufbarkeit des Angebotes. Wenn der .ch Webshop explizit auch ins Ausland liefert, gelten für den Shop auch die dortigen Gesetze. Dies gilt auch bei Online-Kommunikation, die Kunden im Ausland anspricht. Bei einer Lieferung zum Beispiel ins Fürstentum Liechtenstein gilt EWR Recht und somit auch die EU-DSGVO. In der Praxis empfiehlt es sich, das deutsche Recht als Referenz zu nehmen, falls auch die Geschäftstätigkeit im EU/EWR Raum angepeilt wird. Eine einfache Möglichkeit für den Shop ist der Einsatz von Geoblocking (regionale Sperrung des Onlineshops), um nicht unter ausländisches Recht zu fallen. Allerdings kann ein solches Geoblocking problematisch sein. Denn seit 2018 gibt es eine EU-Verordnung, die „ungerechtfertigtes“ Geoblockings spezifisch für Online Shops regelt. Ab dem 1. Januar 2022 wird es auch in der Schweiz eine rechtliche Grundlage dafür geben.
Die wichtigsten Aspekte des Recht im E-Commerce 2021:
- Risikoanalyse des Geschäftes aus dem rechtlichen Blickwinkel
- Einhaltung der wichtigsten Vorschriften (Pflege des Sortiments, korrekte Darstellung und richtige Kommunikation der Preise (PBV), Impressum, Bestellübersicht mit Bestätigung, Geoblocking prüfen, Möglichkeit des Rückgaberechts, korrekte AGB’s)
- Bei Lieferung ins Ausland, z. B. nach Europa: Vergleich mit deutschen Shops und deren Parameter
- Datenschutz umsetzen – Informieren was mit den Daten geschieht
- falls möglich Shop zertifizieren lassen (z. B. Swiss Online Garantie vom Handelsverband.swiss)
Für die konkrete Ausgestaltung des Onlineshops entstehen dadurch verschiedene Vorgaben: Führung eines repräsentativen Sortiments, Verpflichtungen in Bezug auf Lieferzeiten, etc. Ein weiterer Aspekt ist das Marken- und Urheberrecht, damit die Darstellung der Marke und geschützte Werke nicht gegen die Rechte der Inhaber, wie z.B. der Hersteller, verstösst. Seit dem 1. April 2020 gilt das neue Urheberrecht, das zu beachten ist. Seither dürfen jegliche Fotografien, unabhängig von der Individualität, nur noch mit Zustimmung des Lizenzinhabers verwendet werden. Somit sind sämtliche Produktbilder der Hersteller urheberrechtlich geschützt. Im Jahre 2012 wurden vier Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr erlassen. Die Basis dafür bildet das schweizerische Lauterkeitsrecht. Diese vier Vorschriften sind: Impressumspflicht (Angabe der Identität sowie der Post- und E-Mail-Adresse), Bestellschritt-Informationen (Hinweise auf die Schritte bis zum Vertragsabschluss), Bestellübersicht (getätigte Eingaben müssen kontrolliert und geändert werden können) und Bestellbestätigung (getätigte Bestätigung muss umgehend bestätigt werden). Die Schweizer Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) regelt die Preisangabe im Gegensatz zur EU strenger. Spätestens auf der Produktdetailseite muss der tatsächlich zu zahlende Preis mit allen Zuschlägen angegeben werden und es muss klar sein, wofür der Preis gilt. Bei Rabattpreisen in Werbungen gilt es, eine maximale Angebotsdauer von zwei Monaten zu beachten. Auch müssen Versandkosten klar aufgeführt werden. Dafür ist die Lieferzeit kein zwingender Punkt, der in der Schweiz zu kommunizieren ist.
Das Obligationenrecht, mit den Regeln über Verträge, ist auch im Online Business eine wichtige Grundlage. Ein Vertrag entsteht, wenn eine Übereinstimmung zwischen Antrag und Annahme vorliegt. Für Onlineshops ist der Artikel 7 im OR zu beachten. Dieser belässt den Anbieter einen grossen Gestaltungsspielraum. Die Angebote im Online-Shop können deshalb so ausgestaltet werden, dass entweder der Anbieter oder der Besteller den Antrag abgibt. Dies bedeutet, dass die Darstellung von Produkten und Preisen auf der Webpage konsequent durchzuziehen ist. Es muss ersichtlich sein, ob auf der Website ein Angebot verbindlich ist oder nicht. In der Praxis wird der Vertrag meist erst abgeschlossen, wenn der Anbieter dies auch bestätigt, also nicht bereits mit der Bestellung des Kunden. Auch müssen die AGB’s deutlich vermerkt werden idealerweise in der Nähe des Bestellbuttons. Das Rückgaberecht kommt dann zur Anwendung, wenn eine Leistung innert einer bestimmten Pflicht zurückgeschickt und somit der Vertrag rückabgewickelt wird. In der Schweiz ist es üblich, aber anders als in der EU nicht gesetzlich vorgeschrieben, ein 14-tägiges Rückgaberecht zu gewähren. Neben der zeitlichen Frist gilt es, auch andere Voraussetzungen zu regeln wie die Verpackungsrichtlinien, die Rücksendungskosten sowie die Rückgabefolgen.
Datenschutz ist ein weiterer wichtiger Aspekt im Onlinehandel. Eines der wichtigsten Prinzipien ist der Grundsatz der Transparenz. Die zentrale Aufgabe des Unternehmens ist die Information der Kunden, was mit ihren Daten geschieht. Eine Vorreiterrolle dabei hat z.B. das Unternehmen Zalando. Zalando informiert auf mehreren Ebenen und detailliert, was mit den Daten geschieht. Zudem kann jeder Benutzer sich einfach über Kapitel in verschiedene Bereiche einlesen, wie zum Beispiel welche Rechte vorhanden sind, was mit Cookies geschieht, wozu die Daten verwendet werden, etc… Auch müssen Pflichtfelder besonders gekennzeichnet werden. Verträge mit weiteren Auftragsbearbeitern, wie z. B. Hoster, müssen ebenfalls vorhanden sein, worin die Bearbeitung der Daten geregelt ist. Für viele Unternehmen ist die Verwendung der Cookies wichtig, muss aber auch aus Datenschutz-Gründen beachtet werden. Die Shopbetreiber müssen eine korrekte Umsetzung auf den Webpages etablieren, damit der rechtliche Rahmen auch erfüllt wird. In der Schweiz ist hier Handlungsbedarf vorhanden. Auch hier kann es hilfreich sein, sich an Unternehmen, die in der EU tätig sind, zu orientieren.
Recht im E-Commerce 2021 ist ein komplexes Thema , da es kein einzelnes Gesetz oder Verordnungssammlung dafür gibt. Gute Optionen die „Compliance“ zu prüfen, ist die Zertifizierung des Shops (z. B. über Handelsverband.swiss) oder die rechtliche Prüfung durch eine Anwaltskanzlei. Es wäre zeit- und kostspielig einen gut funktionierenden Shop umfangreich anpassen zu müssen und Kunden zu verlieren.
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